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Die Wahl des richtigen Rechtsanwaltes ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen entsteht vor allem durch eigene Erfahrungen oder durch weitergegebene Erfahrungen Anderer. Die Basis des Vertrauens sind aber auch Erkenntnisse aufgrund objektiver Informationen. Daher möchten wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten unsere Kanzlei ein wenig näher vorstellen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
Fachanwalt für Familienrecht seit 1998
- Rechtsanwalt seit 1995
- Seit 1993 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
- Promotion 2003 an der Universität Bonn
1. Fachanwalt für Familienrecht im gesamten Kreisgebiet Heinsberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht seit 2005
- Rechtsanwalt seit 1999
- Seit 2009 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
- Justitiar Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heinsberg e.V.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Immobilienrecht und Erbrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2021
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2018 und
Absolvent des Lehrgangs
Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt seit 2014
- Seit 2013 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafrecht und allg. Zivilrecht
Rechtsanwältin
- Rechtsanwältin seit 2018
- Studium der Rechtswissenschaften an der
Universität zu Köln (erstes Staatsexamen 2015)
- Seit 2017 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
Fachanwalt für Steuerrecht seit 1991
Fachanwalt für Strafrecht seit 1999
(verstorben am 05.08.2016)
- Promotion 1985 an der Universität Köln
- Rechtsanwalt seit 1988
- 1990 Eintritt in die Kanzlei
Rechtsanwalt seit 1976
- Promotion 1975 an der Universität Bremen
- 1977 Gründung der Kanzlei
- Sozius bis 2008
- Freier Mitarbeiter bis 2010
Rechtsanwalt seit 1977
- Seit 1980 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
Sozius bis 2016
- Freier Mitarbeiter bis 2019
Wir verfügen über Fachanwälte für
In dem Bereich
hat einer unserer Rechtsanwälte bereits den für den angestrebten weiteren Fachanwaltstitel erforderlichen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Als zusätzliche Berufsbezeichnung darf er den Titel eines Fachanwalts für diesen Bereich führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Zu deren Erwerb muss der Rechtsanwalt als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse die Teilnahme an einem mindestens 120 Stunden umfassenden Kurs sowie drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel 5stündigen Klausuren) vorweisen. Des Weiteren müssen praktische Erfahrungen aus – je nach Rechtsgebiet – 60 bis 180 Fällen in verschiedenen Teilbereichen während der letzten 3 Jahre und eine Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren vorliegen. Um den einmal verliehenen Titel eines Fachanwaltes weiter führen zu dürfen, müssen Fortbildungen von jährlich mindestens 15 Stunden in jedem Fachanwaltsbereich nachgewiesen werden. Soweit einzelne Rechtsanwälte unserer Kanzlei nicht als Fachanwälte, sondern als Absolventen eines Fachanwaltslehrganges bezeichnet werden, haben diese die besonderen theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines entsprechenden Lehrgangs nachgewiesen und die dazugehörenden Leistungskontrollen erfolgreich absolviert, sind jedoch (noch) keine Fachanwälte in diesem Bereich.