- Gesellschafter
- Rechtsanwalt seit 1999
- Seit 2009 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
- Fachanwalt für Miet-und
Wohnungseigentumsrecht seit 2005
- Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Immobilienrecht und Erbrecht
- Justitiar Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heinsberg e.V.
Rechtsanwalt Torsten Buchmann war zunächst von 1998 bis 1999 als Rechtsreferendar in unserer Kanzlei tätig. Nachdem er dann 10 Jahre lang seine anwaltliche Tätigkeit in einer renommierten Mönchengladbacher Sozietät ausübte, kehrte er im Jahre 2009 in seine Heimatstadt zurück und wurde Partner in unserer Kanzlei. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht und im Immobilienrecht.
Im Arbeitsrecht unterstützt er Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen, die das individuelle Arbeitsverhältnis betreffen, das heißt vom Abschluss des Arbeitsvertrages (Gestaltung von Arbeitsverträgen; Überprüfung der Wirksamkeit von Klauseln etc.) bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsverträge etc.). Dabei werden sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Interessenvertretung in jedem Verfahrensstand auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Im Immobilienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Torsten Buchmann bei Fragen rund um die Immobilie (Verkauf, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung).
Darüber hinaus vertritt und berät Rechtsanwalt Torsten Buchmann Mandanten im Erbrecht. Den Fachanwaltskurs Erbrecht hat er mit Erfolg absolviert.
Nachdem Rechtsanwalt Torsten Buchmann bereits in der Vergangenheit Rechtsreferendare in Arbeitsgemeinschaften ausgebildet hat, erteilt er nunmehr Rechtskundeunterricht am Gymnasium. Darüber hinaus berät er den DRK Kreisverband Heinsberg e.V. als Justitiar.